|
Kriterien für das Gütesiegel des RKV in NRW e.V.
1.Die Zucht muss seit mindestens zwei Jahren bestehen.(ab 1. Wurf)
2.Für jedes Zuchttier muss ein Gesundheitszeugnis (entweder Großes Blutbild oder Laboklin-Katzenprofil) vom eigenen Tierarzt erstellt werden, und zwar ab dem Alter von 6 Monaten, spätestens aber vor dem ersten Decken des Katers oder der ersten Trächtigkeit der Kätzin. Der Antragsteller erteilt dem behandelnden Tierarzt die Erlaubnis Gesundheitsdaten seiner Katzen an Herrn Baumann weiter zu geben.
3.Alle wichtigen Impfungen (Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose und bei Freigängern und Ausstellungstieren auch Tollwut) müssen mit einem Impfausweis nachgewiesen werden.
Der Tierarzt, der die Zwingerbegehung macht, kontrolliert diese Impfausweise.
4.Der Antragsteller übernimmt die Kosten, die für Gesundheitszeugnisse und die Begehung entstehen, und zahlt EUR 50,- Gebühr an den RKV in NRW e.V.
5.Für 3 Kätzinnen und 1 Kater müssen mindestens 60 qm Wohnraum zur Verfügung stehen. Für jede weitere Katze oder Kater müssen mindestens 10 qm mehr vorhanden sein. Ein eventuell vorhandenes Freigehege zählt bei der Quadratmeterzahl mit.
6.Bei einem bestehenden Freigehege muss freier Zugang zur Wohnung oder zum Haus möglich sein.
7.Sollte ein separates Katerzimmer oder Gehege vorhanden sein, muss es mindestens 10 qm pro Kater groß sein und ein Fenster mit Tageslicht besitzen. Bei jedem weiteren Tier erhöht sich die Quadratmeterzahl um jeweils 10 qm.
8.Das Gütesiegel wird für 3 Jahre erteilt. Alle Änderungen müssen dem RKV in NRW e.V. schnellstmöglich mitgeteilt werden. Bei Umzug oder anderen gravierenden Änderungen muss der Zwinger neu kontrolliert werden.
9.Alle ansteckenden Krankheiten aller Katzen im Bestand des Zwingers müssen dem RKV in NRW e.V. gemeldet werden.
10.Bei Zuwiderhandlung der obigen Bestimmungen wird eine Strafe von EUR 60,- erhoben, die auf ein Extrakonto des RKV in NRW e.V. eingezahlt und ausschließlich für in Not geratene Katzen verwendet werden. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann dem Zwinger das Gütesiegel entzogen werden.
Gegenleistung
Die Antragsteller erhalten nach positiver Begutachtung die Urkunde über das Gütesiegel, eine Rosette zum Anbringen am Käfig bei Ausstellungen und das Gütesiegel-Emblem zur Veröffentlichung auf ihrer Website
|