Reiseverkehrsregelung für Heimtiere (PETS) - Hunde und Katzen

Aus Deutschland nach Groß-Britannien

Hunde und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland (oder anderen EU-Ländern) nach Groß-Britannien verbracht werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen werden, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden. Sie müssen einen EU-Heimtierausweis erhalten und gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden, und zwar in dieser Reihenfolge. Die detaillierten Verfahren sind im Anhang aufgeführt.

Ihr Heimtier darf in den sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Verbringung nach Groß-Britannien nicht außerhalb der EU-Länder gewesen sein und muss mit einem zugelassenen Transportunternehmen und auf einer zugelassenen Route einreisen.

Die Sechs-Monats-Wartezeit

Ihr Heimtier darf im Rahmen von PETS erst dann nach Groß-Britannien eingeführt werden, wenn seit dem Tag, an dem ein Tierarzt die Blutprobe nahm, welche ein befriedigendes Testergebnis ergab, sechs Kalendermonate vergangen sind. Das Datum, an dem die Blutprobe entnommen wurde, ist vom Tierarzt in Abschnitt V des EU-Heimtierausweises einzutragen.

Es ist nur einmal nötig, eine Blutuntersuchung mit befriedigendem Ergebnis durchzuführen und anschließend eine Wartezeit von sechs Kalendermonaten einzuhalten, sofern die anschließenden Tollwut-Auffrischungsimpfungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgen.

Diese Wartezeit ist nötig, weil ein vor der Impfung mit Tollwut infiziertes Tier durch den Impfstoff nicht geschützt wäre. Wenn Tiere infiziert sind, weisen sie in den meisten Fällen innerhalb von sechs Monaten Anzeichen der Seuche auf. Mit diesen Vorschriften soll die Gesundheit von Menschen und Tieren geschützt und die Gefahr einer Einschleppung der Tollwut nach Groß-Britannien verringert werden. Tiere, die nicht alle Bestimmungen erfüllen, müssen unter Quarantäne gestellt werden.

Vorbereitung Ihres Hundes oder Ihrer Katze

Folgen Sie den nachfolgend genannten Schritten und benutzen Sie dazu die Checkliste im Anhang.

1. Schritt: Der Mikrochip

Zunächst muss Ihr Heimtier mit einem Mikrochip versehen werden. Wir empfehlen einen Chip, der der ISO-Norm 11784 oder der ISO-Norm 11785 entspricht. Wenn er nicht einer der beiden Normen entspricht, müssen Sie ein Lesegerät bereitstellen, das die Mikrochip-Nummer bei der Inspektion lesen kann. Bitten Sie die Person, die den Mikrochip implantiert, vor und nach der Implantation zu prüfen, ob die Nummer lesbar ist. Lassen Sie die Lesbarkeit des Mikrochips bei jedem Besuch bei Ihrem Tierarzt überprüfen.

2. Schritt: Die Tollwutimpfung

Heimtiere, die auf eine Einführung bzw. Wiedereinführung nach Groß-Britannien vorbereitet werden, müssen mindestens drei Monate alt sein, damit eine Tollwutimpfung möglich ist. Die Impfung muss erfolgen, nachdem ein Mikrochip implantiert wurde. Bitten Sie den Arzt, vor der Impfung die Mikrochip-Nummer zu lesen. Wenn Ihr Heimtier geimpft wurde, bevor der Mikrochip implantiert wurde, ist eine erneute Impfung erforderlich. Damit soll gewährleistet werden, dass die Identität des Tieres bei der Impfung korrekt festgestellt wurde.

Stellen Sie bei der Impfung sicher, dass der Tierarzt die folgenden Angaben sorgfältig in den Impfnachweis und in den EU-Heimtierausweis einträgt:

Geburtsdatum/Alter; Mikrochip-Nummer, Datum der Mikrochip-Implantation und Stelle, an der sich der Mikrochip befindet; Impfdatum; Hersteller und Name des Impfstoffes sowie Chargen-Nummer; Datum, zu dem eine Auffrischimpfung fällig ist (d.h. die Eintragung “gültig bis”).

Auffrischimpfungen: Nachdem Ihr Heimtier geimpft und eine Blutuntersuchung mit einem befriedigenden Ergebnis durchgeführt wurde, werden weitere Auffrischimpfungen nötig sein. Diese müssen bis zu dem in Abschnitt IV des Heimtierausweises oder dem auf der PETS-Bescheinigung unter “gültig bis” angegebenen Datum erfolgen udn auf dem Impfnachweis sowie in Abschnitt IV des Ausweises eingetragen werden. Wenn dieser Termin versäumt wird, ist eine erneute Impfung mit Blutuntersuchung erforderlich. Die Sechs-Monate-Wartezeit gilt dann ab dem Tag, an dem die neue Blutprobe genommen wurde, wieder vorbehaltlich eines befriedigenden Ergebnisses. Abschnitt V des Ausweises ist von einem bevollmächtigten Tierarzt (in Groß-Britannien von einem “Local Veterinary Inspector - LVI”) auszufüllen.

3. Schritt: Die Blutuntersuchung

Nach der Impfung ist eine Blutuntersuchung erforderlich, bei der festgestellt wird, ob der Impfstoff gewirkt hat. Ihr Tierarzt wird Ihnen den günstigsten Termin hierfür nennen. Er wird eine Blutprobe nehmen, die dann in einem von der EU zugelassenen Labor untersucht wird. EU zugelassene Labore finden Sie unter: http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/pets/procedures/support-info/labs.htm. Nehmen Sie den Impfnachweis zur Blutentnahme mit. Bitten Sie Ihren Tierarzt, den Mikrochip zu lesen, und bitten Sie ihn um einen von ihm unterschriebenen Nachweis, auf dem das Datum der Blutentnahme und die Mikrochip-Nummer Ihres Tiers genau angegeben sind.

Das Ergebnis einer Blutuntersuchung ist befriedigend, wenn Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 lE/ml titriert wurden. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt eine von ihm bestätigte Kopie des Ergebnisses aushändigen, auf der die Mikrochip-Nummer und der Tag, an dem die Blutprobe genommen wurde, genau vermerkt sind, und bewahren Sie sie sicher auf!

Wenn das Ergebnis der Blutuntersuchung unbefriedigend ist, muss sie wiederholt werden. Ihr Tierarzt wird Ihnen sagen, ob Ihr Tier vorher erneut geimpft werden muss. Die sechsmonatige Wartefrist ist einzuhalten.

4. Schritt: Ausstellung des EU-Heimtierausweises

Nachdem die Blutuntersuchung bei Ihrem Tier erfolgreich verlaufen ist, müssen Sie sich einen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen. Der Ausweis muss also die Informationen enthalten, dass Ihr Tier mit einem Mikrochip versehen wurde, dass es gegen Tollwut geimpft wurde und dass die Blutuntersuchung ein befriedigendes Ergebnis erbracht hat. Damit Ihr Heimtier nach Groß-Britannien einreisen kann, muss im Ausweis eine aktuelle Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer nachgewiesen werden (siehe Schritt 5).

5. Schritt: Behandlung gegen Parasiten

Bevor Ihr Tier nach Groß-Britannien eingeführt werden kann, muss es gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung kann von jedem Tierarzt in der EU vorgenommen werden. Sie selbst dürfen die Behandlung jedoch nicht durchführen. Achten Sie darauf, dass der Tierarzt den Mikrochip Ihres Tieres vor der Behandlung liest.

Ihr Heimtier muss zwischen 24 und 48 Stunden vor der Abfertigung durch ein zugelassenes Verkehrsunternehmen für die Einführung nach Groß-Britannien gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung wird bei jeder Einreise erneut erforderlich.

Die Behandlung gegen Bandwürmer muss mit einem Produkt erfolgen, das Praziquantel enthält. Das Produkt zur Behandlung von Zecken muss in dem betreffenden Land in Verkehr gebracht werden dürfen und für die Behandlung gegen Zecken zugelassen sein. Zeckenhalsbänder werden nicht akzeptiert. Die Behandlung soll eine Einschleppung von Bandwürmern (Echinococcus multilocularis) und Zecken nach Groß-Britannien verhindern. Diese Parasiten können Krankheitserreger übertragen und andere Tiere und auch Menschen infizieren, was zu Krankheiten, zuweilen mit Todesfolge, führt.

Nach der Behandlung gegen Parasiten muss der Tierarzt Abschnitte VI und VII des EU-Heimtierausweises ausfüllen. Einzutragen sind Datum und Uhrzeit (im 24-Stunden-Format) der Behandlung sowie Hersteller und Name des verwendeten Produkts. Der Tierarzt muss den Ausweis auch abstempeln und unterschreiben. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt eingetragen sind, bevor Sie die Tierarztpraxis verlassen.

 

Verkehrsunternehmen und zugelassene Routen

Wenn Sie Ihr Heimtier im Rahmen der PETS-Regelung aus Deutschland oder einem anderen EU-Land nach Groß-Britannien mitnehmen wollen, müssen Sie dies auf einer zugelassenen Route und mit einem zugelassenen Verkehrsunternehmen tun. Zugelassene Routen und Verkehrsunternehmen finden Sie auf der EU-Routenliste (http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/PETS/Procedures/Support-info/routes.htm). Falls es von Ihrem Land aus keine zugelassene Route gibt, können Sie zunächst in ein anderes EU-Land reisen und von dort aus eine der zugelassenen Routen benutzen.

Wenn Ihr Heimtier mit einem nicht zugelassenen Verkehrsunternehmen oder auf einer nicht zugelassenen Route nach Groß-Britannien einreist, müssen Sie bei der Ankunft dafür sorgen, dass es unter Quarantäne gestellt wird, können aber eine vorzeitige Entlassung beantragen. Wenn Sie nachweisen können, dass alle PETS-Vorschriften erfüllt sind, ist eine Entlassung nach wenigen Arbeitstagen möglich.

Vorzeitige Entlassung aus der Quarantäne

Jedes Heimtier, das nach Groß-Britannien eingeführt wird und nicht alle Vorschriften der PETS-Regelung erfüllt, muss unter Quarantäne gestellt werden. Es kann entlassen werden, sobald nachgewiesen wird, dass die Vorschriften erfüllt sind. Um Ihr Heimtier unter Quarantäne stellen zu lassen, müssen Sie vor der Reise beim Ministerium für Umwelt, Ernährung udn ländliche Angelegenheiten DEFRA (England), dem Ministerium für Umwelt und ländliche Angelegenheiten SEERAD (Schottland), Landwirtschaftsministerium der Nationalversammlung NAWDEPC (Wales) bzw. dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung DARD (Nordirland) eine Einfuhrgenehmigung beantragen, bevor Sie nach Groß-Britannien reisen. Die Einfuhrgenehmigung muss beim Transport mitgeführt werden. Für die Kosten der Quarantäne müssen Sie selbst aufkommen.

Kontaktadressen

PETS (Heimtiere)

Website: http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm

Helpline: +44 (0) 870 241 1710 (Montag - Freitag 8.30 - 17 Uhr britischer Zeit)

E-mail: pets.helpline@defra.gsi.gov.uk (bitte geben Sie Ihre Postanschrift sowie die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind)

Fax: +44 (0) 20 7904 6206

Quarantäne

Website: http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/quarantine/gindex.htm

Telefon: +44 (0) 20 7904 6222

E-mail: quarantine@defra.gsi.gov.uk

Fax: +44 (0) 20 7904 6834

Ministerium für Umwelt und ländliche Angelegenheiten der Schottischen Exekutive (Regionalregierung) SEERAD

Telefon: +44 (0) 131 244 6182/1

E-mail: animal.health@scotland.gsi.gov.uk

Fax: +44 (0) 131 244 6616

Landwirtschaftsministerium der Nationalversammlung von Wales (NAWDEPC)

Telefon: +44 (0) 1286 662070 (Englisch und Walisisch)

E-mail: AnimalByProductsCaernarfon@wales.gsi.gov.uk

Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Nordirland (DARD)

Telefon: +44 (0) 2890 524622

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