Reiseverkehrsregelung für Heimtiere (PETS) - Hunde und Katzen

Dänemark

Bei direkter Einreise aus tollwutfreien Ländern (die Faröerinseln, Island, Norwegen, Schweden, Irland, Groß-Britannien, Japan, Neuseeland und Australien) können Hunde und Katzen frei über alle Grenzübergänge eingeführt werden.

Bei Einreise aus den übrigen Ländern können Hunde und Katzen über alle Grenzübergänge eingeführt werden, vorausgesetzt, dass sie gegen Tollwut mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einfuhr geimpft worden sind.

Hunde und Katzen, die zwischen 3 und 4 Monate alt sind, müssen auch gegen Tollwut geimpft worden sein. Wenn keine 30 Tage zwischen der Impfung und der Einfuhr vergangen sind, ist die beigelegte Gesundheitsbescheinigung LA 23,0-840 1a erforderlich. Diese soll von einem Tierarzt höchstens 10 Tage vor der Einfuhr ausgestellt werden.

Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate alt sind, können ohne Tollwutimpfung eingeführt werden, aber eine Gesundheitsbescheinigung wie oben genannt ist erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Danish Veterinary and Food Administration

Morkhoj Bygade 19, 2860 Soborg

Tel: +45 33 95 60 00     Fax: +45 33 95 60 01

Internet: www.vfd.dk       E-mail: vfd@vfd.dk

 

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